LOGOPÄDIE
Logopädie für Kinder
Ein Kind benötigt eine logopädische Behandlung,
- wenn es Laute nicht korrekt ausspricht oder sie ganz auslässt
- wenn es Buchstaben vertauscht
- wenn der Wortschatz und/oder die Grammatik nicht altersgemäß entwickelt ist/sind
- wenn es stottert oder poltert
- wenn es dauerhaft mit heiserer Stimme spricht
- wenn es mit einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte geboren wurde
- wenn eine periphere oder zentrale Hörstörung diagnostiziert wurde
- wenn eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) diagnostiziert wurde
- wenn der Verdacht auf eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) besteht
- wenn ein Muskelungleichgewicht im Mund- und Gesichtsbereich besteht
- wenn eine geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung besteht

In der Regel diagnostiziert der Kinder- oder Jugendarzt, ob Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigt. Bitte lassen Sie vor dem Therapiebeginn das Hörvermögen Ihres Kindes abklären.
Logopädie für Erwachsene
Ein Erwachsener benötigt eine logopädische Behandlung,
- wenn Störungen im Redefluss bestehen (Stottern/Poltern)
- wenn eine organische (nach Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen) oder funktionelle Schluckstörung besteht
- wenn eine organische (aufgrund von Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen) oder funktionelle Störung in der Artikulation besteht
- wenn aufgrund von Schlaganfall, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen eine Aphasie besteht
- wenn eine organische, funktionelle oder psychogene Stimmstörung vorliegt
- wenn eine Trachealkanüle eingesetzt wurde
- wenn der Kehlkopf aufgrund von Tumorerkrankungen ganz oder teilweise entfernt wurde
- wenn aufgrund einer peripheren oder zentralen Hörstörung die Artikulation beeinträchtigt ist

In der Regel entscheidet der behandelnde Arzt über einen logopädischen Bedarf und stellt eine entsprechende Verordnung aus.